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Der Verein zur Förderung von Körper, Geist und Seele ¨ ist eine Plattform für Menschen, die Interesse haben an ... |
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¨ bietet Hilfestellung - zur Erreichung der körperlichen, energetischen, seelischen und geistigen Ausgewogenheit - in Form von Seminaren und Vorträgen - mehr dazu gibt's hier |
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| ¨ ist Herausgeber der Vereinszeitschrift: |
Naturheiler |
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Lernen Sie unseren periodischen Newsletter "Naturheiler" kennen:
Er bietet Ihnen die neuesten und interessantesten Informationen über alle unsere Themenbereiche sowie über Termine unserer Vorträge, Seminare und Workshops im Raum Weyer, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Graz, Wien, Bad Ischl.
Online sind die einzelnen Ausgaben hier im PDF- Format verfügbar. Vereinsmitglieder bekommen jede Ausgabe der Zeitung per Post zugesandt - nähere Infos über eine Mitgliedschaft und die damit verbundenen Vorteile finden Sie unter dem Hauptlink Mitgliedschaft. |
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ist Mitglied des Dachverbandes
Geistiges Heilen e.V. |
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| ¨ besteht aus folgender Vereinsführung: | |
| Obmann | DI Herbert HOLZER |
| 1. Stellvertreter | Sayed KADIR |
| 2. Stellvertreter | Edeltraud HAISCHBERGER |
| Schriftführer | Elfriede SCHILLHUBER |
| 1. Stellvertreter | DI Wilhelm Junker |
| 2. Stellvertreter | Ulrike GANGL |
| Kassier | Franz DESCH |
| Stellvertreter | DI Wilhelm JUNKER |
| Öffentlichkeitsarbeit | Edeltraud HAISCHBERGER |
| 1. Stellvertreter | Markus KORNER |
| 2. Stellvertreter | Maria Reitlinger |
| 3. Stellvertreter | Erna GUNTENDORFER |
| EDV- und WEB Organisation | Markus KORNER |
| Ethik | Elfriede Käfer, Elisabeth Lueger, Maria Heilmann, |
| Maria Heilmann, Erna Guntendorfer | |
| Beiräte | Elisabeth Wöhrenschimmel, Anna Ahrer, |
| Wolfgang Hartl, Heidi Aigner | |
| ¨ definiert folgende Vereinsstatuten (Auszug): | |
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Pkt. 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereins: 1.1. Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung von Körper, Geist und Seele“. 1.2. Der Verein hat seinen Sitz in 3335 Weyer, Waidhofner Straße 6 1.3. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich 1.4. Die Einrichtung von Zweigvereinen im Sinne des § 11 des Vereinsgesetzes 1951, BGBI Nr. 233, in der derzeit geltenden Fassung ist nicht beabsichtigt.
Pkt. 2: Zweck des Vereins: Der Verein ist unabhängig und verfolgt weder politische, wirtschaftliche, religiöse, medizinische oder psychologische Ziele. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt: 2.1 die Förderung und Steigerung der latent vorhandenen außersinnlichen Wahrnehmungen des Menschen; 2.2 die Harmonisierung und Stabilisierung der körpereigenen Energien; 2.3 Heilmeditationen; 2.4 die Nutzung der Kraft der Farben, Symbole und Klänge; 2.5 die Förderung der Strahlenfühligkeit des Menschen; 2.6 die Erforschung des Wünschelrutenphänomens; 2.7 die Nutzung der Ausdrucksformen/Körpersprache wie Chiromantie und Physiognomie, Iris- und Ohranalyse, etc; 2.8 bewusste Ernährung;
Die Generalversammlung kann jederzeit beschließen, dass andere Interessensgebiete mithineingenommen werden.
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